5 Mose 25

Streitigkeiten

1. Wenn zwischen Männern ein Streit entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter für schuldig.

2. Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Schuld.

3. Wenn man ihm 40 Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen wird, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und dass dein Bruder nicht verächtlich gemacht wird in deinen Augen.

4. Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.

Die Schwagerpflicht

5. Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.

6. Und es soll geschehen: Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen,[a] damit sein Name nicht aus Israel ausgelöscht wird.

7. Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen ins Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten!

8. Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn herbeirufen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!,

9. so soll seine Schwägerin vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Angesicht spucken, und sie soll das Wort ergreifen und sagen: »So soll man jedem Mann tun, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!«

10. Und sein Name soll in Israel »Das Haus des Barfüßers« heißen.

11. Wenn zwei Männer miteinander streiten, und die Frau des einen läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,

12. so sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst sie nicht verschonen.

Volles Gewicht und rechtes Maß

13. Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!

14. In deinem Haus soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!

15. Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, damit du lange lebst in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, gibt.

16. Denn jeder, der so etwas tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel, jeder, der Unrecht tut.

Die Vertilgung Amaleks

17. Gedenke daran, was dir Amalek antat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid;

18. wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachhut abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete.

19. Wenn dir nun der Herr, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbe gibt, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du das Andenken an Amalek unter dem Himmel vertilgen; vergiss es nicht!


Footnotes:
a. (25,6): d.h. er soll dessen Namen tragen und damit als Sohn des Verstorbenen gelten (vgl. 1Mo 38,9).