5 Mose 19

Die Zufluchtsstädte

1. Wenn der Herr, dein Gott, die Heidenvölker ausrotten wird, deren Land der Herr, dein Gott, dir gibt, und du sie aus ihrem Besitz vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,

2. so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir zu besitzen gibt.

3. Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile; das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehen kann.

4. Unter dieser Bedingung aber darf ein Totschläger dahin fliehen und am Leben bleiben: Wenn er seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne zuvor einen Hass auf ihn gehabt zu haben.

5. Wenn etwa jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt — dann soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt;

6. damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat.

7. Darum gebiete ich dir dies: Du sollst dir drei Städte aussondern.

8. Und wenn der Herr, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,

9. wenn du nämlich darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, dass du den Herrn, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, so sollst du dir noch drei weitere Städte zu diesen drei hinzufügen,

10. damit nicht mitten in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld auf dich kommt.

11. Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn erschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte,

12. so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers übergeben, damit er stirbt.

13. Du sollst ihn nicht verschonen, sondern du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegtun;[a] so wird es dir gut gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14. Du sollst die Grenze deines Nächsten nicht verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du in dem Land erben wirst, das dir der Herr, dein Gott, zum Besitz geben will.

15. Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, mit der man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.

16. Wenn aber ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,

17. so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den Herrn, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit [im Amt] sein werden.

18. Und die Richter sollen es genau erforschen. Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,

19. so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

20. Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr solche bösen Taten in deiner Mitte verüben.

21. Du sollst ihn nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!


Footnotes:
a. (19,13): Der Mord an einem Unschuldigen musste bestraft werden; wenn das nicht geschah, würde Gott ein Gericht über das Volk bringen (vgl. u.a. 1Mo 4,10; 1Mo 9,5-6).