5 Mose 23

Ausschluss von der Gemeinde des Herrn

1. Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken.

2. Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener[a] in die Gemeinde des Herrn kommen.

3. Es soll auch kein Bastard[b] in die Gemeinde des Herrn kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des Herrn kommen.

4. Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des Herrn kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des Herrn kommen auf ewig,

5. weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim[c] gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche.

6. Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der Herr, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der Herr, dein Gott, hat dich lieb.

7. Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich.

8. Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen.

9. Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des Herrn kommen.

Reinhaltung des Heerlagers

10. Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

11. Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen;

12. aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen.

13. Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst.

14. Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist.

15. Denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet.

Verschiedene Verordnungen

16. Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern.

17. Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken.

18. Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer[d] sein.

19. Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld[e] in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel.

20. Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann.

21. Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der Herr, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

22. Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der Herr, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein.

23. Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich.

24. Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast.

25. Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.

26. Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen!


Footnotes:
a. (23,2): w. kein Verstümmelter durch Zerquetschung [der Hoden], noch [einer mit] abgeschnittener Harnröhre.
b. (23,3): d.h. verm. Nachkommen aus gemischten Ehen mit Fremden.
c. (23,5): vgl. Fn. zu 1Mo 24,10.
d. (23,18): Hure bzw. Hurer (w. Geweihte/r) bezeichnen hier Kultprostituierte, die Hurerei in Verbindung mit einem Tempel bzw. im Dienst einer heidnischen Gottheit ausübten (vgl. 1Mo 38,21).
e. (23,19): Bezeichnung für den Hurenlohn eines männlichen Prostituierten.