3 Mose 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

2. Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Brandopfer. Das Brandopfer soll auf seiner Feuerstelle auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, und das Feuer des Altars soll auf ihm[a] in Brand gehalten werden.

3. Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar schütten.

4. Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Fettasche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort.

5. Aber das Feuer auf dem Altar soll auf ihm brennend erhalten werden, es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester Morgen für Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und die Fettstücke der Friedensopfer darauf in Rauch aufgehen lassen.

6. Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand gehalten werden; es soll nie erlöschen!

7. Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem Herrn darbringen, vor dem Altar.

8. Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Feinmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; es ist ein lieblicher Geruch, der Teil, der zum Gedenken bestimmt ist für den Herrn.

9. Das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen.

10. Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.

11. Alles, was männlich ist unter den Nachkommen Aarons, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des Herrn für eure [künftigen] Geschlechter. Alles, was mit ihm in Berührung kommt, soll heilig sein!

12. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

13. Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie dem Herrn darbringen sollen, [jeder] am Tag seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend.

14. Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden; eingerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Brocken zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den Herrn.

15. Und zwar soll es der Priester bereiten, der an Aarons Stelle gesalbt wird von seinen Söhnen, als eine ewige Satzung; es soll ganz in Rauch aufgehen für den Herrn.

16. Jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein; es darf nicht gegessen werden.

17. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

18. Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem Herrn: es ist hochheilig.

19. Der Priester, der es als Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte.

20. Alles, was mit seinem Fleisch in Berührung kommt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen.

21. Ist es in einem irdenen Gefäß gekocht worden, so soll es zerbrochen werden, ist es in einem ehernen gekocht worden, so muss es gescheuert und mit Wasser gespült werden.

22. Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig.

23. Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühnung zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.


Footnotes:
a. (6,2): d.h. dem Altar.