3 Mose 4

Die Sündopfer

1. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

2. Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen[a] versündigt gegen irgendeines der Gebote des Herrn, dass sie etwas tut, was man nicht tun darf, [so soll als Vorschrift gelten]:

3. Wenn der gesalbte Priester[b] sündigt, sodass er eine Schuld auf das Volk bringt,[c] so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen makellosen Jungstier dem Herrn als Sündopfer darbringen.

4. Und er soll den Jungstier zum Eingang der Stiftshütte bringen, vor den Herrn, und seine Hand auf den Kopf des Stieres stützen und den Jungstier schächten vor dem Herrn.

5. Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Jungstiers nehmen und es in die Stiftshütte bringen;

6. und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal vor dem Herrn an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen.

7. Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des Altars für das wohlriechende Räucherwerk tun, der vor dem Herrn in der Stiftshütte steht; alles [übrige] Blut des Jungstieres aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor dem Eingang der Stiftshütte ist.

8. Und alles Fett des Sündopfer-Stieres soll er von ihm ablösen, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden hängt;

9. dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch den Leberlappen, samt den Nieren soll er es wegnehmen,

10. gleich wie man es von dem Rind des Friedensopfers abhebt; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen lassen.

11. Aber das Fell des Jungstieres und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Unrat[d],

12. den ganzen Jungstier soll man hinaus vor das Lager bringen, an einen reinen Ort, wohin man die Fettasche schüttet, und ihn auf einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenhaufen soll er verbrannt werden.

13. Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israels vergeht[e], und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, dass sie etwas getan hat, von dem der Herr geboten hat, dass man es nicht tun darf, sodass sie Schuld auf sich bringen;

14. sie kommen aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie gegen [dieses Gebot] begangen haben, so soll die Versammlung einen Jungstier als Sündopfer darbringen, und sie sollen ihn vor die Stiftshütte führen.

15. Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf den Kopf des Jungstieres stützen vor dem Herrn, und man soll den Jungstier schächten vor dem Herrn.

16. Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Jungstieres in die Stiftshütte bringen,

17. und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem Herrn;

18. und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem Herrn in der Stiftshütte steht; alles [übrige] Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor dem Eingang der Stiftshütte steht.

19. Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

20. Und er soll mit diesem Jungstier verfahren, wie er mit dem Jungstier des Sündopfers verfahren ist; genau so soll auch mit diesem verfahren werden. Und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, und es wird ihnen vergeben werden.

21. Und man soll den Jungstier außerhalb des Lagers schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Jungstier verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde.

22. Wenn ein Fürst sündigt und aus Versehen irgendetwas tut, wovon der Herr, sein Gott, geboten hat, dass man es nicht tun soll, und so Schuld auf sich bringt,

23. und seine Sünde wird ihm bewusst, die er begangen hat, so soll er einen makellosen Ziegenbock, ein männliches [Tier], zum Opfer bringen;

24. und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes stützen und ihn schächten an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem Herrn; es ist ein Sündopfer.

25. Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das [übrige] Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen;

26. und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, gleich dem Fett des Friedensopfers. So soll der Priester ihm Sühnung erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.

27. Wenn aber jemand vom Volk des Landes aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, von dem der Herr geboten hat, dass man es nicht tun darf, und Schuld auf sich bringt,

28. und seine Sünde wird ihm bewusst, die er begangen hat, so soll er eine makellose Ziege, ein weibliches [Tier], zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat,

29. und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers.

30. Der Priester aber soll mit seinem Finger von seinem Blut nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles [übrige] Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen.

31. Alles Fett aber soll er von ihm wegnehmen, wie das Fett von dem Friedensopfer weggenommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den Herrn. So soll der Priester für ihn Sühnung erwirken, und es wird ihm vergeben werden.

32. Will er aber ein Schaf zum Sündopfer darbringen, so soll es ein makelloses weibliches [Tier] sein;

33. und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers stützen und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt.

34. Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles [übrige] Blut aber an den Fuß des Altars gießen.

35. Und er soll alles Fett davon wegnehmen, wie das Fett von dem Schaf des Friedensopfers weggenommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, über den Feueropfern des Herrn. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.


Footnotes:
a. (4,2): od. in Unwissenheit / ohne Absicht.
b. (4,3): d.h. der Hohepriester (vgl. 2Mo 30,22-33; 4Mo 35,25).
c. (4,3): Wenn der geistliche oder politische Führer eines Volkes sündigt, so wird dabei auch das von ihm vertretene Volk in Mitleidenschaft gezogen (vgl. 3Mo 10,6; 22,16).
d. (4,11): d.h. dem Inhalt des Magens und der Gedärme.
e. (4,13): od. versehentlich / unwissentlich sündigt.