2 Korinther 13
Letzte Ermahnungen und Grüße
1. Dies ist das dritte Mal, dass ich zu euch komme. »Durch zweier und dreier Zeugen Mund soll jede Sache bestätigt werden!«[a]
2. Ich habe es im Voraus gesagt und sage es im Voraus; wie bei meiner zweiten Anwesenheit, so schreibe ich auch jetzt in meiner Abwesenheit denen, die zuvor gesündigt haben, und allen Übrigen, dass ich nicht schonen werde, wenn ich nochmals komme,
3. weil ihr ja einen Beweis verlangt, dass Christus durch mich redet, der euch gegenüber nicht schwach ist, sondern mächtig unter euch.
4. Denn wenn er auch aus Schwachheit gekreuzigt wurde, so lebt er doch aus der Kraft Gottes; so sind auch wir zwar schwach in ihm, doch werden wir mit ihm leben aus der Kraft Gottes für euch.
5. Prüft euch selbst, ob ihr im Glauben seid; stellt euch selbst auf die Probe! Oder erkennt ihr euch selbst nicht, dass Jesus Christus in euch ist? Es sei denn, dass ihr unecht[b] wärt!
6. Ich hoffe aber, ihr werdet erkennen, dass wir nicht unecht sind.
7. Ich bete aber zu Gott, dass ihr nichts Böses tut; nicht damit wir bewährt erscheinen, sondern damit ihr das Gute tut, wir aber wie Unbewährte seien.
8. Denn wir vermögen nichts gegen die Wahrheit, sondern [nur] für die Wahrheit.
9. Wir freuen uns nämlich, wenn wir schwach sind, ihr aber stark seid; das aber wünschen wir auch, euer Zurechtkommen.
10. Darum schreibe ich dies abwesend, damit ich anwesend nicht Strenge gebrauchen muss gemäß der Vollmacht, die mir der Herr gegeben hat zum Erbauen und nicht zum Zerstören.
11. Im Übrigen, ihr Brüder, freut euch, lasst euch zurechtbringen, lasst euch ermahnen, seid eines Sinnes, haltet Frieden; so wird der Gott der Liebe und des Friedens mit euch sein!
12. Grüßt einander mit einem heiligen Kuss! Es grüßen euch alle Heiligen.
13. Die Gnade des Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen! Amen.
Footnotes:
a. (13,1): od. soll jede Aussage Bestand haben; vgl. 5Mo 19,15.
b. (13,5): od. unbewährt, d.h. durch Prüfung als unecht oder unbrauchbar erwiesen.